Für Respect to Wildlife (RtW) ist es eine Verpflichtung und Freude gleichermaßen, aktiv am Landschaftsschutz- und Naturparkgedanken mitzuarbeiten. Mitzuarbeiten an der Verwaltung jener noch vorhandenen Naturschätze in einem über (7640 ha) großem Areal inklusive dem im Zentrum des Naturparks liegenden, hochinteressant strukturierten, Weissensee.

Abendstimmung am See - Foto H.P. Sorger
Seit 1970 gibt es konkrete Aufzeichnungen über die vorkommenden Fischarten, Krebse, Muscheln und Schnecken und über weitere im Gebiet lebende Tiere. Seit 1994 werden akribisch Tag- und Nachtgreifer sowie Singvögel dokumentiert. Insbesondere richtet sich das Augenmerk der Interessengruppe RtW auf die vom Aussterben bedrohten Tiere. Dazu gehören unter anderem die nützlichen Spitzmäuse, die aasfressenden Bart- und Gänsegeier, aber auch Bär, Luchs, Raufußhühner und Schneehasen, um nur einige zu nennen.

Das farbenprächtige Tagpfauenauge - Foto H.P. Sorger
Das Vorhandensein unterschiedlicher Tier- und Pflanzenarten bedeutet Reichtum! Dass dieses "Kapital" durch mehrfache internationale Schutzabkommen (Berner Konvention 1979: Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume, oder das Biodiversitätsabkommen von Rio de Janeiro 1992: Von Österreich unterzeichnet und ratifiziert) gesichert ist, entspricht nicht der Realität! Denn, dass damit jeder Einzelne eine Verpflichtung eingegangen ist wissen die meisten nicht und wenn sie es wissen, verstehen sie den Sinn dieser Verpflichtung nicht, wehren sich dagegen, ihren Beitrag zu leisten und sagen: "Das ist nicht meine, sondern Sache der Politiker!" Wie treffend sind dazu Heinz Sielmann's Worte: "Es ist schwierig Menschen klar zu machen, dass sie selbst Geschöpfe der Natur sind und dass das zunehmende Schwinden von Tier- und Pflanzenarten ein untrügliches Zeichen der Bedrohung allen Lebens ist!"

Ehemals Brutvogel, ist der Raubwürger heute nur noch Durchzieher - Foto
H.P. Sorger
Biologische Vielfalt mit der sich drei Ebenen verbinden:
Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt, das auch Biodiversitätskonvention genannt wird, verfolgt drei Ziele:

Eine rare Schönheit - die Feuerlilie - Foto H.P. Sorger
Das ist keinesfalls nur eine "Artenschutz-Konvention".
Sie beinhaltet ausdrücklich den Nachhaltigen Nutzen dieser Vielfalt und
den sogenannten "Vorteilsausgleich" zwischen dem, der die biologische
Vielfalt nutzt und dem, der die biologische Vielfalt für diese Nutzung
erhält.
Die genetischen Ressourcen von Pflanzen und Tieren enthalten möglicherweise
Wirkstoffe, die für den Menschen nutzbringend eingesetzt werden können.
Diese Wirkstoffe gilt es in den 1,7 Millionen bekannten Pflanzen- und
Tierarten zu entdecken und nutzbar zu machen. Damit das gelingen kann,
müssen diese Arten erhalten werden. Die Erhaltung dieser Artenfülle wird
über den marktwirtschaftlichen "Vorteilsausgleich" zwischen Nutzendem
und Erhaltendem (den Staaten oder den Einwohnern eines Gebietes) gewährleistet.
(Info: Bundesamt für Naturschutz)

Die Hohltaube - auf Baumhöhlen angewiesen - Foto Jakob Zmölnig
Unsere Erde ist eine Leihgabe unserer Kinder und Kindeskinder!
Wir aber dürfen uns nicht wie Diebe benehmen und die Ressourcen rücksichtslos
ausbeuten und ein Vielfaches mehr als wir brauchen entnehmen, ansonsten
hinterlassen wir, wenn wir dem nicht Einhalt gebieten, unseren Nachkommen
einen total geplünderten Planeten!
Es ist durchaus legitim das Privileg Naturpark zu vermarkten, wird aber
der Naturparkgedanke nicht gelebt laufen wir Gefahr, das vorhandene "Kapital"
zu verlieren!
Logische Überlegung lässt uns den wahren Naturparkgedanken verstehen und
mit einer gesunden und sensiblen Einstellung kann man "Naturpark" auch
leben. Und damit wäre es möglich, das bereits vorhandene "Kapital" zu
vermehren!
Ihr H.P. Sorger

Der Frauenschuh gehört zu den Orchideen - Foto H.P. Sorger
Gönnen Sie sich ein besonderes Naturerlebnis!
Titelfoto H.P. Sorger